Interview mit dem Fachplaner Thomas zur Lage

FM Anlagen: Hörhilfen aus Planersicht

Thomas zur Lage ist als Fachplaner für Ton- und Medientechnik beim renommierten Münchener Fachplanungsbüro theapro theater projekte daberto + kollegen tätig und hat in dieser Funktion bereits zahlreiche Anlagen für Hörgeschädigte geplant. Er stand uns zum Thema Hörhilfen im folgenden Interview freundlich und kompetent Rede und Antwort.

Fachplaner Thomas zur Lage
Thomas zur Lage, Fachplaner für Ton- und Medientechnik

Ab wann ist ein Gebäude eigentlich öffentlich zugänglich? Nur um solche Gebäude geht es ja in der DIN 18040-1. Die Musterbauordnung §50 Abs.2 (Barrierefreies Bauen) versucht ja einerseits sehr umfassend zu sein; ist sie andererseits aber spezifisch genug, wenn es darum geht zu definieren, was genau ein „öffentlich zugängliches Gebäude“ ist?

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Die Musterbauordnung definiert es tatsächlich nur über die Formulierung „Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind“, und ergänzt dann aber: „Diese Anforderungen gelten insbesondere für

  1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
  2. Sport- und Freizeitstätten,
  3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
  5. Verkaufs- und Gaststätten,
  6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.“

Interessanterweise sind hier Gebäude des öffentlichen Personentransportwesens wie Bahnhöfe und Flughäfen nicht aufgeführt. In der „Kette“ der Vorschriften ist die Bauordnung die übergeordnete Grundlage für alles Bauen, d. h. DIN-, EN- und andere Normen dienen der Ausformulierung, der Klarstellung, sie definieren Berechnungsverfahren und Ähnliches. Und so eine Norm ist die DIN 18040-1.

Wie bindend ist denn nun eigentlich die DIN 18040-1 für Bauherren? Schließlich handelt es sich ja „nur“ um eine Norm und nicht um ein Gesetz. Aber wie sehr sind Sie als Planer oder auch ein Bauherr dadurch gebunden? In Bayern etwa hat der Landtag beschlossen, dass in Neu- und Umbauten staatlicher und öffentlicher Gebäude mit Lautsprecheranlagen grundsätzlich Induktionsanlagen eingebaut werden sollen …

Ganz klar – die DIN-Normen sind „nur“ von einem Verein, dem DIN e.V. erstellt. Aber durch Be kanntmachung der Landes-Baubehörden, in Bayern macht das z. B. die OBB (Oberste Bayerische Baubehörde im Innenministerium) – werden bestimmte, aber bei weitem nicht alle Normen, als Bestandteil des Baurechts definiert.

Die Länder veröffentlichen dazu meistens jährlich diese „Liste der als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln“. Darin findet sich auch die DIN 18040- 1 wieder. Daher müssen sich natürlich auch das jeweilige Bundesland, die Bezirke, Landkreise und Kommunen als Träger diverser öffentlicher Baumaßnahmen an die Vorgaben der Norm halten.

Dieser Beschluss des Bayerischen Landtags ist also eher Formsache und politische Willensbekundung. So etwas hilft auf der anderen Seite natürlich den Planern oder Mitarbeitern der Bauämter, den Einbau von Induktivanlagen gegen den häufig erforderlichen Rotstift zu verteidigen.

Die relevanten Gesetze und Richtlinien unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland?

Ja, Bauen ist nun mal Ländersache. Daher findet sich der Absatz zum Barrierefreien Bauen in Nordrhein-Westfalen unter §52, in Bayern als Artikel 55 und in der von allen Bundesländern gemeinsam erarbeiteten Musterbauordnung als §50.

Allein aus den Verschiebungen der Nummerierung kann man erahnen, dass die Landesbauordnungen keineswegs identisch sind und eben auch nicht nur die Musterbauordnung übernommen wird.

Der Frequenzgang der gängigen Systeme ist zumeist sehr überschaubar und beschränkt sich mehr oder weniger auf die Wiedergabe von „Sprachsignalen“. Andererseits sollen Menschen mit einer Höreinschränkung durch Schwerhörigenanlagen doch dazu in die Lage versetzt werden, an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Liegt da nicht ein gewisser Widerspruch?

Da gibt es natürlich diverse Einschränkungen, auch historischer Natur: Die Induktiv-Spule im Hörgerät, also die Empfangsspule, ist als „Telefonspule“ zum Aufnehmen des Induktivfeldes beim Telefonieren entwickelt worden: Durch das Umschalten vom Mikrofon im Hörgerät auf die Spule werden die Störgeräusche ausgeblendet.

Daher stammt übrigens auch das immer noch auf den Hinweisschildern für Induktivanlagen abgebildete „T“. Und der Frequenzgang unseres guten alten Telefons ist erheblich schmalbandiger als der in der EN 60118-4 für Induktivsysteme definierte Bereich von 100–5.000 Hz. Weiter ist natürlich zu berücksichtigen, dass Schwerhörige sehr häufig im oberen Frequenzbereich eingeschränkt sind.

Zitat von Thomas zur Lange

Die Hörkurve verändert sich ja bereits beim normal Hörenden – gibt es den eigentlich noch? – mit den Lebensjahrzehnten deutlich: höhere Frequenzen werden schlechter wahrgenommen, und es „fehlen“ einige kHz gegenüber der Hörgrenze der Kindheit. Das Pfeifen der Zeilentransformatoren von Röhrenfernsehern bei 15,625 kHz würde ein 40–50-Jähriger wohl eher nicht mehr hören. In stärkerem Maße ist der Höhenabfall bei verschiedenen Formen der Schwerhörigkeit ausgeprägt, z. B. auch bei der bekannten 2-kHz-Senke.

Bei Induktivanlagen kommt auch noch hinzu, dass zu hohen Frequenzen hin die Abstrahlung des Magnetfelds oftmals durch Metallverluste geschwächt wird und dies nicht beliebig kompensiert werden kann. Daher sind die 100–5.000 Hz mit ±3 dB, wenn sie denn wirklich erreicht werden, meines Erachtens in vielen Situationen eine deutliche Verbesserung.

Prinzipiell stehen drei unterschiedliche technische Ansätze zur Verfügung: Induktionsschleifen, Funk- und Infrarot-Anlagen. Wo sehen Sie die spezifischen Stärken und Schwächen der jeweiligen Ansätze?

Kriterien bei der Bewertung sind Frequenzgangkorrektur, Störschallunterdrückung, Praktikabilität, aber auch Diskriminierung. Wenn der Hörgeschädigte dezent beim Beginn einer Veranstaltung sein Gerät mit Induktivsystem auf „T“ umschaltet, nutzt er seine individuelle Hörverlust-Kompensation. Umgebungsgeräusche werden dann nicht mehr verstärkt, weil ja das Mikrofon abgeschaltet ist.

Er muss an keinem Ausgabeschalter anstehen, um ein Gerät mit Kopfhörer zu erhalten, das er dann auffällig tragen muss. Der Veranstalter muss kein Personal für Geräte-Ausgabe, -Rückgabe und Reinigung von Kopfhörern bereitstellen. Der Kopfhörer, egal ob mit Funk- oder IR-Signalen versorgt, bietet keine angepasste Frequenzgangkorrektur.

In Tagungsstätten mit IR-Dolmetschanlagen, in denen viele Teilnehmer den IR-Empfänger tragen, bietet die Halsringschleife einen guten Kompromiss: der IR-Empfänger nimmt das Signal auf und gibt es nicht über einen Kopfhörer, sondern eine induktive Sendespule ab. Hörgerät auf „T“ gestellt – und alles ist wie oben. Die Ausgabe und Annahme der Empfänger ist für den Veranstalter und den Hörgeschädigten etwas ganz normales, ebenso das Tragen der Empfänger, weil es eben alle machen. IR-Anlagen sind bezüglich Vertraulichkeit von Vorteil, weil nicht im Nebenraum mitgehört werden kann wie beim Funk oder Induktivsystem.

Bleiben wir doch noch ein wenig bei Induktionsanlagen. Hier wird für gewöhnlich zwischen Single-Array-Systemen und Phased-Array-Systemen unterschieden. Und dann gibt es da auch noch die Low-Spill-Over-Systeme. Können Sie unseren Lesern kurz erläutern, wo die Unterschiede zwischen diesen Systemen liegen?

Die Qualität einer Induktionsschleife hängt von der Gleichmäßigkeit der Versorgung in der Fläche ab. Und die lässt sich – abhängig von den Metallverlusten durch Stahlarmierung im Beton, Träger, Haustechnik, Unterkonstruktionen für Stuhlreihenüberhöhungen etc. und der Größe der Fläche – mit dem „single turn loop“, also der Einfachschleife nicht immer hinreichend schaffen.

Darum wurden verbesserte Schleifenformen entwickelt, die entweder mit einem (single array) oder zwei (phased array) Verstärkern versorgt werden. Bei den phased arrays kommt noch ein Phase Shifter hinzu, der die beiden ineinander liegenden Schleifensysteme mit den erforderlichen phasenversetzten Signalen versorgt.

Grafik
Über die Ringschleife bei den induktiven Anlagen können Hörgeräteträger die Signale elektrischer bzw. elektronischer Audioquellen wie Mikrofonoder HiFi-Anlagen direkt in ihren Hörgeräten oder CI-Systemen empfangen.

Welches Schleifendesign das richtige und erforderliche ist, hängt von den genannten Kriterien Metallverlust und Größe bzw. Geometrie ab. Vor der Planung ist daher eine Metallverlustmessung nötig – nicht ganz einfach bei Gebäuden, die noch nicht stehen. In der Norm EN 60118-4 gibt es im Anhang E einige Angaben für rechteckige single turn loops. Wenn das nicht reicht, muss man sich mit Simulationssoftware beschäftigen. Manche Hersteller bieten dazu Web-basierte Software an, andere behalten das dazu notwendige Know-how bei sich und berechnen ausschließlich selbst.

Um bei benachbarten Tagungsräumen oder vergleichbaren Anordnungen kein induktives Übersprechen in Nachbarräume zu erzeugen, gibt es low spillover loops, die außerhalb der definierten Versorgungsfläche kaum noch Pegel erzeugen. Wir haben so etwas bei Seminarräumen mit Elementschiebewand schon mehrfach erfolgreich eingesetzt.

Parkettleger sind nicht immer gut auf Induktionsschleifen zu sprechen, da diese möglicherweise die Verlegung des Fußbodenbelags erschweren. Aber es kommt andererseits auch immer wieder zu Beschädigungen der verlegten Schleife durch Parkettleger. Sehen Sie eine Möglichkeit, das Vorgehen auf Baustellen so zu steuern, dass die Gewerke sich nicht gegenseitig behindern?

Die Schleifen liegen im Idealfall ganz oben im oder auf dem Estrich. Die Flachbandkabel mit ca. 0,1 × 26 mm stellen bei kleinem Stäbchenparkett ein Befestigungsrisiko für den Parkettleger dar – da sind Bedenkenanmeldungen vorprogrammiert, wenn man die Schleifen nicht in den Estrich einlegt.

Für großformatiges Parkett oder Fertigbeläge ist das Flachbandkabel weniger kritisch, für manche Linoleum-Beläge eventuell schon, weil es sich abzeichnen kann. Am sinnvollsten ist es, eine Bemusterung zu machen und zu protokollieren. Bei Beschädigungen sind eigentlich nicht die Parkettleger führend, sondern die Monteure der Bestuhlungssysteme.

Die Befestigungen müssen in Versammlungsstätten in der Regel ja gebohrt werden. Hier führt auf Baustellen letztlich kein Weg an einer sauberen Koordination vorbei! Das Tieferlegen der Schleife – also zum Beispiel unter den Estrich – erscheint da oftmals als Erleichterung; aber da man der Stahlarmierung im Beton deutlich näher kommt, ist das eher ein Schildbürgerstreich …

Für Räume, in denen absolute Vertraulichkeit und Abhörsicherheit gefordert sind, haben sich Infrarot-Systeme bewährt. Sobald es keinen Sichtkontakt zwischen Sender und Empfänger mehr gibt, hört man nichts mehr. Eigentlich ein Nachteil, der sich in gewissen Situationen aber als Vorteil gegenüber den anderen Systemen erweist …

Das Thema Vertraulichkeit ist sicherlich ein Plus bei den IR-Anlagen. Induktivsysteme können mit low spillover loops mittlerweile aber einigermaßen mithalten. Wenn nicht gerade unmittelbar neben dem Saal ein nicht überwachbarer öffentlicher Bereich liegt, stellt das Induktivsystem oftmals nicht das größte Risiko dar – in der Praxis führt meistens kein Weg an einer Risikoanalyse vorbei.

Zitat von Thomas zur Lange

Funkmikrofone, Mobiltelefone, Laptops usw. dürften ebenfalls kritisch in Bezug auf Abhörsicherheit sein. Bei einem Vorstandssitzungssaal eines Dax-Unternehmens würde ich Induktivsysteme allerdings tatsächlich nicht einplanen.

Funkübertragungssysteme haben wahrscheinlich die längste Geschichte im Bereich Schwerhörigenanlagen und sind nicht nur im privaten Bereich, sondern auch in zahlreichen professionellen Einsatzgebieten zu finden, vor allem dann, wenn große Distanzen zwischen Sender und Empfänger zu überbrücken sind. Wo sehen Sie die Haupteinsatzgebiete für solche Systeme?

Im privaten Bereich sind die IR-Anlagen nach meiner Einschätzung mindestens genauso verbreitet wie Funksysteme. Den Einsatz von Funksystemen kann ich mir eigentlich vor allem bei Großevents im Freien vorstellen, bei klassischen Konzerten, aber auch bei Gottesdiensten. Da potenziert sich aber der Aufwand mit Ausgabe und Einsammeln der Empfänger, wenn nicht von vornherein geeignete Konzepte vorhanden sind.

Untauglich ist da sicherlich die Ausweisung von Sitzbereichen für Hörgeschädigte, weil diskriminierend und für Paare, Familien und Gruppen etc. mit Hörgeschädigten und Normalhörenden einfach nicht praktikabel sind.


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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Jetzt mal ganz im Ernst. Obwohl die Induktiven Anlagen speziell von den Behinderten-Verbänden das große “T” als eine Art Kruzifix vor sich her tragen, sei mir die Frage gestattet:
    Unterstützen moderne Hörgeräte überhaupt noch eine “T”-Stellung?? Meiner Meinung nach ist die Antwort ein klares NEIN. Vom technischen Aspekt einmal ganz abgesehen, weil moderne Hörgeräte dank DSP Technik mittlerweile so ausgefeilt sind, dass ein Umschalten auf “T” einen massiven Qualitätsverlust bedeuten würde.
    Davon abgesehen ein ganz ketzerische Frage: Warum muss eigentlich der gesamte Raum bzw. Hörsaal mit Schwerhörigen-Technik ausgestattet sein (zumindest ist es hier in Österreich so!) ?? Warum reicht es nicht wie z.B. bei Rollstuhlplätzen, dass solche Plätze “ausreichend” vorhanden sind. Hat man Angst vor Stigmatisierung von Personen mit Hörproblemen? Fakt ist, dass dies massiv die Kosten erhöht und kein Bauherr es daher freiwillig macht.

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    1. Ob die aktuell verkauften Hörgeräte eine T-Spule beinhalten, ist keine Frage einer “Meinung” sondern schlicht mit Zahlen zu belegen. Und die sagen aus, dass etwa 2/3 damit ausgestattet sind.

      Des Weiteren ist es ein Trugschluss, zu glauben, dass die Technik moderner Hörgeräte so gut ist, dass sie induktive Höranlagen obsolet machen. Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe: zum einen wird der umgebende Störschall ausgeblendet und zum anderen gelangt das Nutzsignal völlig unverfälscht (durch Raumeinflüsse) zum Schwerhörigen. Ein beim Zuhörer schlecht ankommendes Signal kann auch durch einen DSP nicht wieder in das Originalsignal verwandelt werden.

      Warum sollte nach Möglichkeit der gesamte Raum mit einer induktiven Höranlage versorgt werden? Ganz einfach, damit keine Ghettos für Hörgeschädigte geschaffen werden. In den meisten Fällen ist die Auslegung für den gesamten Raum nicht wesentlich teuer. Die Kosten sind zumindest in aller Regel gegenüber den Gesamtkosten der Medientechnik verschwindend gering. Das Gegenbeispiel Rollstuhlfahrern hinkt sehr. Hier müssen spezielle Platze ausgewiesen werden. Alles andere hat keinen Sinn.

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  2. Herr Holtmeyer hat vollkommen Recht.
    Ich möchte trotzdem noch zusätzliche Argumente anführen:

    Hörgeräte mit ausgefeiltem DSP sind auf alle Fälle nicht als zuzahlungsfreies Kassengerät zu erhalten, sondern erfordern Zuzahlungen bis weit über 2000 € pro Stück. Wenn wir also keine Höranlagen einbauen mit dem Argument, es gäbe heutzutage perfekte Hörgeräte, dann teilen wir Schwerhörige wieder in zwei Klassen ein: Arme, die sich mit dem technischen Stand von vor 6-10 Jahren zufrieden geben müssen und Reiche, die etwaige Vorteile von teuren Hörgeräten nutzen können. Teihabe wird zur Frage des Geldbeutels. Wollen wir diese Zwei-Klassen (Hör-)Gesellschaft? Wollen wir 3/4 der Hörgeräteträger als Gäste verlieren? Wir verzichten schließlich auch nicht auf Rollstuhlrampen, nur weil es heutzutage auch schon Rollstühle gibt, die dank ausgefeilter Mechatronic so manche Treppenstufen überwinden können.

    Im Übrigen:
    Die für DSP notwendigen Richtmikrofone entfalten ihre Richtwirkung auf maximal 3 m Entfernung. Sie sind gedacht für Zwiegespräche oder kleinere Gesprächsrunden, nicht für eine Sprecher-zu-Auditoriums-Situation. Und jetzt stellen Sie sich vor, das Hörgerät ist auf Richtmikrofon eingestellt, damit das DSP seine vollen Möglichkeiten ausschöpfen kann. Und nun richten Sie einen kurzen Blick ins Programmheft oder auf eine seitlich vom Redner dargebotene Projektion. Und schon ist die Verbindung zur Audioquelle unterbrochen und Sie hören nichts mehr. Mit Richtmikrofonen kann man eben nur starrköpfig hören 😉

    Hörqualität:
    Oben wurde dargestellt, dass das Umschalten auf T-Spule gegenüber der Nutzung des DSP eine Qualitätseinbuße bringen würde. Hörgeräte und Höranlagen sind generell auf Sprachverständlichkeit ausgelegt, nicht auf Musikgenuß im Konzertsaal. Ein Frequenzgang von 100-5000Hz bietet eine sehr gute Sprachverständlichkeit. Und auch das DSP in Hörgeräten legt die Hauptfunktionalität in den Sprachbereich. Und was nützt ein Frequenzgang bis 20.000 Hz, wenn Schwerhörige froh sind, wenn sie überhaupt wieder die 5.000Hz hören können? Außerdem berichten Nutzer dieser Highend-Hörgeräte, dass sie oftmals diese hochkarätigen Features abschalten müssen, da sie in vielen Situationen die Verständlichkeit der Worte reduzieren. Solche “Qualitäts”-Aussagen wie oben erinnern mich an meine Jugendzeit, in der wir mit den technischen Daten (jenseits aller biologischen Grenzen) unserer HiFi-Anlagen geprahlt hatten, auf denen wir dann unsere verkratzten Schallplatten abgespielt haben.

    Schnittstellen ins Hörgerät:
    Es gibt ins Hörgerät diverse Input-Schnittstellen:
    1. Rundempfangsmikrofon: für allgemeine Situationen, z.B. Straßenverkehr
    2. Richtmikrofon: für Zwiegespräche oder kleine Gesprächskreise
    3. T-Spule : für eine Sprecher-zu-Auditoriums-Situation (Theater, Vortrag, Kino, Kirche etc.)
    4. Bluetooth: für die individuelle Anbindung als Headset für Smartphone/Tablet/Notebook oder mit Zusatzgerät an Fernseher/Stereo-Anlage
    5. Audioschuh: zum kabelgebundenen Anschluß an Audioquellen (kaum noch angeboten)
    6. herstellerspezifische Schnittstellen auf Funkbasis (Mikroport etc.)

    Die T-Spule ist die einzige Schnittstelle für Höranlagen, die weltweit und völlig Hersteller-unabhängig kompatibel ist und ohne Zusatzgerätschaften funktioniert.Damit ist sie die einzige barriefreie Hörgeräte-Schnittstellentechnik.

    Zum Sparen:
    Die Versorgung des gesamten Raumes ist meist kostengünstiger als eine Teilversorgung. Wird der ganze Raum versorgt, reicht meist ein einfaches Kabel, das oberirdisch entlang der Bodenkante oder auf dem Bodensims in einem kleinen Kabelkanal verlegt oder einfach nur mit Silikon/Fugenacryl verklebt wird. Werden nur Teile des Raumes versorgt, dann ist meist nicht zu verhindern, dass Teile der Schleife im Boden bzw. unter dem Bodenbelag verlegt werden müssen, was mit Zusatzaufwand verbunden ist. Bei den notwendigen Verstärkern kann man auch nur unwesentlich einsparen. Nimmt man Verstärker von einem hochrenommierten Hersteller, unterscheiden sich die Preise vom kleinen Verstärker (975€) und Boliden (1650€) um noch nicht einmal 700 EUR. Nimmt man Mittelklasse, sind die Preisunterschiede weit geringer, bei Lowcost sind Unterschiede nicht mehr erkennbar.

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