Education

Was ist der DigitalPakt Schule?

Die allgemeinbildenden Schulen in Deutschland sollen mithilfe der Bundesförderung die Digitalisierung voranbringen. Wegen der Pandemie hat die Bundesregierung weitere Förderungen eingerichtet.

DigitalPakt Schule als Schriftzug auf einer Kreidetafel
5 Milliarden Euro für 40.000 Schulen – wie schnell verschwindet wohl der analoge Klassiker aus den Schulräumen in Deutschland? (Bild: AlphaPicture)

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Inhalt dieses Grundlagen-Artikels: 


In 2018 hatten Bundesregierung und Bundestag die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den allgemeinbildenden Schulen mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Für die Umsetzung war allerdings eine Grundgesetzänderung nötig, da die Bildungshoheit bekanntlich Ländersache ist. Das Parlament einigte sich mit großer Mehrheit: „Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“

Nachdem im Vermittlungsausschuss vereinbart wurde, dass „die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt werden“, stimmte der Bundesrat am 15. März 2019 der Grundgesetzänderung zu. Mit dem „DigitalPakt Schule“ wollen Bundesregierung und Länder die technische Ausstattung der Schulen mit digitalen Arbeitsgeräten fördern. Dabei versteht sich der DigitalPakt „eindeutig als Infrastrukturprogramm und nicht als Förderprogramm für Endgeräte“, so auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, kurz BMBF, zu lesen. Der DigitalPakt wird aus dem Digitalinfrastrukturfonds finanziert, einem Sondervermögen, das zu diesem Zwecke Ende 2018 errichtet wurde. Nach einigen nötigen Zustimmungen von Landtagen trat der DigitalPakt Schule am 17. Mai 2019 in Kraft.

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PDF-Download: Konzepte für digitale Bildung

Wie Lehren und Lernen von digitaler Medientechnik profitieren

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Die Ziele des Förderprogramms

Das BMBF geht davon aus, dass „kein Medium alleine“ gute Bildung erzeugt und „immer die pädagogischen Konzepte aus der Vielfalt an Angeboten gute Bildung ausmachen“. Daher soll es im Programm keine Förderung ohne Qualifizierung der Lehrkräfte und ohne pädagogische Konzepte geben. So sollen neue Lernformen auf Basis passender Lerninfrastrukturen und digitaler Medien entstehen, innerhalb der Schule und auch in Form von kollaborativem Online-Arbeiten außerhalb der Schule. Die so entstehenden Kompetenzen sind von entscheidender Bedeutung für eine mündige und verantwortungsvolle Mediennutzung in einer sich immer schneller verändernden und digitalen Arbeitswelt.

Laut einer Studie von Bitcom Research Anfang 2020 ist das Interesse der Schüler an der Digitalisierung des Unterrichts sehr groß. 83% der 14- bis 19-Jährigen gaben an, dass sie „die Digitalisierung an Schulen eher als Chance sehen“. Gleichzeitig geben laut Studie 51% der Schüler an: „Viele Lehrer haben keine Lust, digitale Medien im Unterricht einzusetzen“, und die Schüler empfinden mehrheitlich mit 77% der Befragten, dass die „Auswahl an digitalen Lernangeboten zu gering ist“. Dazu passt der statistische Blick auf die Studiensituation der zukünftigen Lehrerschaft. 2017 gaben 56% der Studierenden an, dass sie digitale Präsentations-Tools in Veranstaltungen nutzen, laut Studie des MMB-Instituts für Medien- und Kompetenzforschung.

Umfrage aus 2019 bei Schulleitungen zur Verfügbarkeit von schnellem Internet und WLAN in Klassenzimmern
Umfrage aus 2019 bei Schulleitungen zur Verfügbarkeit von schnellem Internet und WLAN in Klassenzimmern (Bild: Statista)

Grundsätzlich besteht für das Förderprogramm eine Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern. Der Bund stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung, und die Länder sind für die Qualifizierung der Lehrkräfte und die Entwicklung der pädagogischen Konzepte verantwortlich. Somit kommt hier auf die verantwortlichen Länder eine umfangreiche Aufgabe zu, wenn 2017 der Grad der Digitalisierung im Studium zukünftiger Lehrer noch eher mittelmäßig ausfiel. Dabei ging es in der Studie aus 2017 zentral um die Frage nach der reinen Nutzung digitaler Medien während der Studienzeit.

Offen bleibt die Frage nach der konkreten Ausbildung zu Fragen der Digitalisierung unter didaktischen und pädagogischen Aspekten. Denn hiervon hängt ja wesentlich die Kompetenz der zukünftigen Lehrer zur Erstellung der geforderten technisch pädagogischen Konzepte (TPK) im Rahmen des DigitalPaktes ab. Weiterhin prüfen die Länder die Betriebskonzepte der Antragssteller zur Sicherstellung von Betrieb, Support und Wartung. Diese Aufgabe liegt bei der Inanspruchnahme des Förderprogramms nämlich bei den Schulen und Schulämtern und ist vom Aufwand her erheblich.

Grundsätzlich können die Bundesländer eigene ergänzende Förderprogramme zur Unterstützung des DigitalPaktes auflegen. Bund und Länder sind sich weiterhin einig, über den Förderzeitraum von fünf Jahren hinaus „in einem engen Austausch zu bleiben“. Gleichzeitig bleibt die „Kulturhoheit der Länder unberührt“ und eine „dauerhafte Finanzierung des Bundes für schulische Infrastrukturen ist nicht vorgesehen“. Somit sind das Fördervolumen von jährlich 1 Milliarde Euro über fünf Jahre hinweg der zur Verfügung stehende Förderbetrag für alle Schulen in Deutschland. Im Rahmen der Bundesfinanzhilfe mit definiertem Ländereigenanteil erhöht sich der Förderbetrag auf insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Auf alle rund 40.000 Schulen heruntergebrochen bedeutet das pro Schule einen Förderbetrag von etwa 137.000 Euro.

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Reichen 137.000 Euro pro Schule auf dem Wege der Digitalisierung?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung betont auf seiner Homepage: „Digitalisierung ist ein Prozess, kein Zustand.“ Der DigitalPakt Schule soll „infrastrukturelle Grundlagen für digitale Bildung schaffen und Investitionshilfen als Anschub“ leisten. Dazu gehören die Breitbandverkabelung und die WLAN-Abdeckung innerhalb von Schulgebäuden sowie stationäre Endgeräte wie zum Beispiel Whiteboards.

Zum Fördervolumen schreibt das BMBF: „Für die genannten Investitionen reichen die vorgesehenen 5 Milliarden Euro aus.“ Betont wird, dass „erhebliche Bundesmittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den schnellen Internet-Anschluss der Schulstandorte“ hinzukommen. Und hier besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf. Anfang 2019 führte der „Verband Bildung und Erziehung“ eine bundesweite Umfrage zur Verfügbarkeit von schnellem Internet und WLAN in Klassenzimmern durch. Demnach war nur rund ein Drittel der Schulen entsprechend versorgt. Ohne diese Grundversorgung kann die Digitalisierung der Schule nicht erfolgreich sein.

Umfrage unter Studierenden zur Nutzung von Lerntechnologien in Deutschland 2017
Umfrage unter Studierenden zur Nutzung von Lerntechnologien in Deutschland 2017: „56% der befragten Studierenden
gaben an, digitale Präsentationstools in Veranstaltungen zu nutzen.“
(Bild: Statista)

Während die Anbindung von Schulen an schnelles Internet auch über das Breitbandförderprogramm abgedeckt werden kann, belastet die schulinterne Versorgung mit WLAN den zur Verfügung stehenden Förderetat der Schulen. Ist hier die Abdeckung zu Förderbeginn nicht ausreichend, wird es am Ende knapp bei der medialen Ausstattung in den Klassenräumen, da der Etat dann zu einem großen Teil für den Ausbau eben dieser Grundversorgung verwendet werden muss. Den Aufwand für Betrieb, Support und Wartung der IT in den Schulen soll ebenfalls von den Kommunen, privaten Schulträgern und Schulen geleistet werden.

Schon im Antragsverfahren werden diese Betriebskonzepte von den Ländern geprüft, aber nicht bezahlt. Vielerorts übernehmen Lehrkräfte einfache technische Problembehebungen, sind Ansprechpartner für Lehrkräfte und für Schülerinnen und Schüler bei technischen Problemen und nehmen eine koordinierende Rolle wahr. „Doch die Hauptaufgabe der Lehrkräfte bleibt die pädagogische Vermittlung von Kompetenzen und Inhalten und nicht die Wartung von Netzen und Geräten“, so das BMBF. Daueraufgaben der Kommunen beim Betrieb der IT wiederum darf der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht finanzieren. Wenn mit dem DigitalPakt und mit einer Breitband-Anbindung der Schulen leistungsfähige Infrastrukturen verfügbar werden, sollte dies für neue Ansätze bei Service und Support genutzt werden.

Deswegen sieht der DigitalPakt die Möglichkeit vor, die Entwicklung effizienter und effektiver Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen als regionales oder landesweites Projekt zu fördern. Die Lösungen sollen über die einzelne Schule und den einzelnen Schulträger hinausgehen, um die Kosten zu senken und die Lehrkräfte von der Systemadministration zu entlasten. Gefördert werden Vorhaben bis zur Inbetriebnahme dieser Supportstrukturen. Der Regelbetrieb ist wieder Aufgabe der Schulträger.

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Pandemie löste weitere DigitalPakt-Förderung aus

Am 19. März 2020 teilte die Bundesministerin Karliczek den Ländern mit, dass „Content zu den mit den Investitionen unmittelbar verbundenen Ausgaben zählt“ und damit ebenfalls förderfähig ist: „Für die Nutzung digitaler Bildungsangebote und den Ausbau von Infrastrukturen zum Ausgleich von Schulschließungen wurden Mittel aus dem DigitalPakt Schule für landesweite und länderübergreifende Projekte im Umfang von 100 Millionen Euro den Ländern zugewiesen.“ Hier ist allerdings die Einschränkung zu beachten, dass die Inhalte nur über Landessysteme und -plattformen sowie „Server der Landesstruktur“ betrieben werden dürfen. Ausdrücklich wird keine anderweitig autonom laufende Software gefördert, von z.B. kommerziellen Anbietern.

Digitales Whiteboard in Klassenraum
Die Ausstattung mit digitalen Whiteboards und Tablets soll zukünftig der Normalfall in den Klassenzimmern sein. (Bild: Vivitek)

Zusätzlich vereinbarten Bund und Länder ein zweites „Sofortprogramm“ angesichts der Pandemie: „Die Corona-Krise darf keine Bildungskrise werden.“ Mit dieser Vereinbarung werden den Schulen und ihren Schülern weitere 500 Millionen Euro für digitale Endgeräte bereitgestellt: „Deshalb ist es ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit, dass Bund und Länder mit dem Sofortprogramm die Teilhabe an digitaler Bildung ermöglichen.“

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