Statement: APWPT zur Allgemeinverfügung von Frequenzen der Bundesnetzagentur vom 15. April
von Redaktion,
Seit dem 15. April 2026 gibt es eine neue Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Funkmikrofone seitens der Bundesnetzagentur. Der Verband „Association of Professional Wireless Production Technologies e. V.“ (APWPT) kritisiert Pläne, dadurch die Frequenznutzung durch weitere Primärnutzer einzuschränken. Gleichzeitig fordert der Verband angesichts des steigenden Spektrumbedarfs mehr Planbarkeit für die Live Event Branche.
Jochen Zenthöfer, Vorsitzender des APWPT
Der APWPT begrüßt nach Gesprächen mit der Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn in der vergangenen Woche, dass bislang fünf Allgemeinverfügungen für Funkmikrofone (PMSE / Programme Making and Special Events) in nun einer einzigen Allgemeinverfügung zusammengefasst wurden. Dies baut Bürokratie ab.
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Unklare Formulierung zu anderen primären Frequenznutzern
Kritisch sieht der Verband jedoch einen Hinweis in der neuen Allgemeinverfügung: „Beim Betrieb von Funkmikrofonen im Frequenzbereich 470 – 608 MHz kann es in einzelnen Kanälen des Rundfunk-Kanalrasters aufgrund von anderweitigen primären Frequenznutzungen zu örtlich und zeitlich begrenzten Einschränkungen kommen, die hinzunehmen sind.“
„Wir kritisieren, dass ungenannt bleibt, wer die genannten ‚anderweitigen primären Frequenznutzungen‘ sind“, sagt Jochen Zenthöfer, Vorsitzender des APWPT. „Aus unserer Sicht ist ausschließlich der Rundfunk als Primärnutzer in diesem Bereich vorgesehen. Mit dem Rundfunk ist eine Koordination sinnvoll und machbar. Wir wissen, wo der Rundfunk sendet und in welcher statischen Form. Weitere ‚primäre Nutzer‘ lehnen wir aus juristischen, arbeitsmethodischen und wirtschaftlichen Gründen ab.“
Auch militärische Einzelfrequenznutzungen, die einem Primärfunkdienst gleichgestellt sind, lehnt der APWPT ab. Diese Gleichstellung erfolgte 2025 bei den Einschränkungen im Raum Pöcking, Starnberg und München. Folge der neuen Erklärung zu 470 – 608 MHz (Kulturfrequenzen) ist, dass die Nutzung des Spektrums in diesem Bereich in ganz Deutschland unvorhersehbar und damit dem professionellen Anspruch der PMSE-Anwender nicht mehr gerecht wird. Die Bundesnetzagentur betonte gegenüber dem Verband, dass Störungen sehr selten sein würden. „Selten oder nie ist aber ein Unterschied, wenn man nicht weiß, wann ‚selten‘ genau ist“, sagt Zenthöfer.
Gefahr der Einschränkung für Live Events
„Faktisch wird eine Einschränkung des verfügbaren Bandes für PMSE in Kauf genommen“, so Silke Lalvani, Mitglied im APWPT-Vorstand. „Den Weg, hier jeweils Kurzzuteilungen zu beantragen, lehnen wir ab, weil er einen ganz erheblichen finanziellen und bürokratischen Mehraufwand für Anwender, Dienstleister und Live Events bedeutet. Das kann die Kultur-, Veranstaltungs-, Medien- und Filmbranche nicht leisten.“ Zudem besteht für Änderungsanträge während einer laufenden Veranstaltung keine Zeit, weil die Frequenzmanager und Tontechniker komplett ausgelastet sind.
Silke Lalvani, Mitglied im APWPT-Vorstand
Der APWPT hat die Bundesnetzagentur gebeten, klar Stellung zu beziehen,
• dass der Rundfunk der einzige Primärnutzer in diesem Bereich ist;
• dass es keine Frequenznutzungen gibt, die dem international vereinbarten Primärfunkdienst gleichgestellt sind und
• dass jeder zusätzliche Nutzung mit PMSE-Anwendungen koordinieren muss.
Die Europäische Union habe anerkannt, dass der Spektrumbedarf für PMSE steigt. Für diesen Bedarf benötige es sichere und qualitativ hochwertige Nutzungsmöglichkeiten, die langfristig planbar und dauerhaft störungsfrei seien. Der APWPT e. V. begrüße, dass die Bundesregierung diesen Bedarf anerkenne, dies sei auch im aktuellen Koalitionsvertrag der Fall. Den neuen Primärnutzern biete man Gespräche auf Augenhöhe über die Frequenznutzung zwischen 470 – 608 MHz. Dazu sei es notwendig, zu erfahren, wer sich hinter diesen Nutzern verbirgt.