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Ratgeber mit Musterformularen, Formulierungshilfen und Checklisten

Videosicherheit und DS-GVO – so geht`s

Das neue Datenschutzrecht verunsichert Betreiber und Errichter von Videosicherheitssystemen gleichermaßen. Oft ist nicht klar, unter welchen Voraussetzungen Videoüberwachung eingesetzt werden darf und welche datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen sind. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben erhebliche Schwierigkeiten, den Anforderungen gerecht zu werden.

(Bild: BHE)

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Durch den Einsatz von Video-Systemen wahren Unternehmen ihr Hausrecht, schützen ihre Rechtsgüter und sichern Beweise. Beim Betrieb der Anlagen werden personenbezogene, bildhafte Aufenthalts- und Bewegungsdaten erzeugt. Da die aufgenommenen Personen in der Regel bestimmbar sind, wirft dies Fragen des Datenschutzes auf, die ebenso zu berücksichtigen sind, wie die Rechte der eigenen Mitarbeiter.

Wie Videosicherheit gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) implementiert werden kann, lernen Betreiber, Errichter und Planer im BHE-Praxis-Seminar „Videosicherheit und DS-GVO“ am 15. Mai 2019 in Dortmund. Hier stehen konkrete Umsetzungsbeispiele und praktische Hilfestellungen im Vordergrund. Die Teilnehmer erfahren u.a., wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss und wie sie die erforderliche Dokumentation erstellen (u.a. Datenschutz-Folgenabschätzung, Hinweisbeschilderung, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Einwilligungserklärungen). Hierzu werden Musterformulare, Formulierungshilfen und Checklisten bereitgestellt und erläutert. Darüber hinaus geben die Referenten wertvolle Tipps zur Haftungsvermeidung.

Detaillierte Informationen zum Seminar und zur Anmeldung finden Interessenten unter www.bhe.de.

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