Kommunikationsraum

Die öffentlichen Ausbeuter

Wir leben in Deutschland in einem Sozialstaat. Zumindest gibt der Staat sehr viel Geld für Soziales aus. Ist er deshalb allen gesellschaftlichen Gruppen gegenüber sozial gerecht? Wir leben in einem Rechtsstaat. Gibt es deshalb Gerechtigkeit, gleiches Recht für alle? Als die Regierung beschloss, einen Mindestlohn einzuführen, lag dieser bei 8,48 Euro pro Stunde, seit 1. Januar 2019 liegt er bei 9,19 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn gilt für abhängig Beschäftigte, nicht für Selbständige. Da stellt sich die Frage, wie hält es der Staat, Ausschreibungen und mit Wettbewerben?

Kurt Ranger
Kurt Ranger

Nehmen wir einmal an, es geht um die Gestaltung einer Ausstellung, eines Museums oder eines Besucherzentrums. Unterscheiden wir zwei Varianten von Auftragsvergaben: Die einfachste ist, Angebote einzuholen. Diese werden grundsätzlich kostenlos erstellt. Das Problem dabei ist, dass vergleichbare Angebote eine fixierte Grundlage, also eine abschließend beschreibbare  Aufgabenstellung, benötigen, damit überhaupt vergleichbare Angebote gerechnet werden können.

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Eine Anekdote dazu: Ein von uns kostenlos erstelltes Konzept mit detailliertem Angebot wurde vom Auftraggeber abgeschrieben und als Ausschreibungsgrundlage – inklusive Schreibfehler – bernommen. Oder ein Wettbewerb wird ausgelobt: Verschiedene Gestalter werden eingeladen, in einen „wettbewerblichen Dialog“ zu treten. Dieser ist so definiert: „Beim wettbewerblichen Dialog führt der Auftraggeber, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, mit ausgewählten Bewerbern einen Dialog über alle Aspekte des Auftrags. Ziel des Dialogs ist es, eine oder mehrere den Bedürfnissen und Anforderungen des Auftraggebers entsprechende Lösung oder Lösungen zu ermitteln, auf deren Grundlage oder Grundlagen die jeweiligen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“

So weit, so gut – in der Theorie. In der Praxis hat sich eine Vorgehensweise entwickelt, die so aussieht: Ein Museum in Freiburg forderte unlängst 32 Ausstellungsgestalter auf, für das vorgegebene inhaltliche Konzept kostenlos einen gestalterischen Entwurf zu erstellen. Die Gestalter hatten sich mit entsprechenden Referenzen beworben. Dann sollten in einer weiteren Stufe sechs Gestalter aus diesem Pool eingeladen werden, weitere umfangreichere Entwürfe zu einem anderen Thema der geplanten Ausstellung als Planungsleistungen zu erbringen und in 20 Minuten zu präsentieren. Das Büro, welches den ersten Platz belegt, sollte dann den Auftrag (ohne Aufwandsentschädigung) erhalten. Die weiteren Plätze sollten abgestuft zwischen 3.000,- und 1.000,- Euro Aufwandsentschädigung erhalten. Der zweite Teil des Wettbewerbs hätte genügt, diesen Wettbewerb zu bestreiten. Die nicht näher beschriebene Jury bestand aus Mitarbeitern des Museums. Was qualifiziert diese eigentlich? Stichwort Dialog: Erfahrungsgemäß handelt es sich um Monologe der Gestalter mit anschließenden Rückfragen der Auftraggeber.
Leider hat diese Ausschreibungsmode schon dazu geführt, dass auch andere Auslober diesen für sie so einfachen Weg beschreiten: In Nürnberg wurden unlängst „unter zehn“ Gestalter gebeten, einem historischen Patrizierhaus einen Besuch abzustatten und Entwürfe und Kalkulationen abzuliefern, damit daraus überhaupt erst ein Ausstellungsbudget definiert und beantragt werden solle. Nach einem gewissen Rumoren, das sich in den Rückfragen ausdrückte, wurde davon abgesehen, Skizzen zu verlangen. Man könne auch in mehrseitigen „Prosatexten“ seine Vorstellungen
deutlich machen. Später, nach Budgetfreigabe, würden eine handvoll Gestalter aus dieser Gruppe aufgefordert, an der nächsten Wettbewerbsstufe teilzunehmen.

Grundsätzlich ist gegen Wettbewerbe nichts einzuwenden. Es müssen aber klare Kritierien dafür gelten. Aufwand und Die öffentlichen Ausbeuter möglicher Gewinn (die Beauftragung) müssen in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis stehen. Das bedeutet, dass der Auftrag ein Mehrfaches des eingesetzten Arbeitsaufwandes betragen muss. Diese selbstverständliche Logik gilt indes nicht immer für öffentliche Auftraggeber. Erst vor Kurzem flatterte eine Ausschreibung aus Heilbronn ins Büro: Teilnahme an einem Wettbewerb mit mehreren Anbietern, 1. Preis: 4.000,- Euro,
keine Garantie für eine Auftragsvergabe. Übertragen auf Gewinnspiele: Lospreis 40,- Euro, 10 Lose werden verkauft. Hauptgewinn: 40,- Euro.

Ein anderes Kriterium ist, dass die aufgestellten Regeln auch eingehalten werden. Auch hier gilt leider, dass die Jurys, sofern es diese überhaupt gibt, nicht selten wenig bis gar nichts von der Materie Ausstellungsgestaltung verstehen oder die Ausschreibung selber gar nicht detailliert gelesen haben. Wenn dann der offensichtlich benachteiligte Gestalter Vergabebeschwerde einlegt, reagiert der öffentliche Auslober grundsätzlich beleidigt. In Stuttgart musste vor ein paar Jahren der Gemeinderat dämpfend einwirken, um die Verwaltung um den Oberbürgermeister zur Gelassenheit zu mahnen: Ein Kollege hat bei seiner Vergabebeschwerde Recht bekommen, die Verwaltung wollte aber den Rechtsweg weiter beschreiten. Die Vertreter des Rechtsstaates tun
sich regelmäßig schwer, Fehler einzugestehen.

Ein weiteres Kriterium ist die angemessene Honorierung aller Beiträge. 1.000,- Euro inklusive Mehrwertsteuer sind zu wenig.

Glücklicherweise ist eine andere Mode der voneinander abschreibenden Vergabezunft seltener geworden: die Beschränkung von Ausstellungsgestaltungen auf die Berufsgruppe der Architekten. Im Raum Dortmund gab es eine Ausschreibung zu Planungen in einer Burganlage: Für Recherchearbeiten zur Geschichte, für ein inhaltliches Konzept, ein darauf aufbauendes Ausstellungskonzept, innenarchitektonische Leistungen, Ausstellungsgrafik und die Planung und Umsetzung von audiovisuelle Medien sowie ein Beleuchtungskonzept. Alles aus einer Hand. Zugelassene Berufsgruppe: nur Architekten mit entsprechendem Abschluss und Eintrag in einer Architektenkammer. Obwohl mitten in der Fertigstellung eines Stadtmuseums, setzte der Autor sich nachts an sein Laptop und wies die Auslober, eine Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag einer Kommune, darauf hin, dass sie diese Ausschreibung andere Berufsgruppen wie Ausstellungsgestalter, Exhibition Designer, Szenographen – wie auch immer benannt –, ausschließe und somit diskrimniere. Diese Fachleute würden ausschließlich an Designfakultäten ausgebildet. Diese Einschränkung könne auch das Projekt selber beschädigen, da gerade der interdisziplinäre Ansatz gefordert sei. Die Antwort bestand in einem mehrseitigen rechthabenden Anwaltsschreiben, die Zugangskriterien wurden aber nicht geändert.

Das größte Ärgernis sind aber Pseudoausschreibungen. Pseudo bedeutet, dass die Auslober einen bestimmten Gestalter bevorzugen, aber meinen, sie müssten einen Wettbewerb durchführen. Mit dieser Vorliebe geht aber eine Grundvoraussetzung verloren: die neutrale Objektivität. Andere Anbieter dienen dann als Ausschreibungsfutter. Ist das korrupt? Wohl eher eine self-fullfilling prophecy, eine Art Vorteilsgewährung.

Natürlich gibt es neben diesen Beispielen gelegentlich auch gut durchgeführte Wettbewerbe, diese sind aber im Ausstellungsbereich deutlich unterrepräsentiert.

Eigentlich gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste: Die öffentlichen Auslober sollten den Mut haben, sich zur eigenen Subjektivität zu bekennen und keine Pseudowettbewerbe durchführen. Wenn Wettbewerbe mit detaillierten Kriterien durchgeführt werden müssen, muss durch Fachkompetenz sichergestellt werden, dass diese auch eingehalten werden. Wettbewerbe müssen so formuliert werden, dass auch kleine und mittlere Teams teilnehmen können. Wie sagte eine Museumsdirektor sinngemäß in München: „Die Anforderungen des Ministeriums als vorgebende Behörde sind so hoch, dass nur wenige große Büros zur Auftragsabwicklung infrage kommen. Man sollte auch kleine und mittlere Büros beauftragen können.“ Schließlich geht es im Bereich der Ausstellungsgestaltung auch um eine kulturell wichtige Tätigkeit, für die selbstverständlich auch soziale und rechtsstaatliche Ansprüchen gelten müssen. Und: Wettbewerbsteilnahmen müssen angemessen honoriert werden. Die unsoziale Ausbeutung von Freiberuflern muss aufhören.

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