Sicherheitstechnik: Sicherheitskonzepte für Unternehmen

Wie geht man bei der Überprüfung von Sicherheitssystemen vor?

Wie sollten Entscheider vorgehen, um das passende Sicherheitskonzept für einen Gebäudekomplex zu finden oder ein vorhandenes zu überprüfen? Und wann bzw. wie oft soll ein solches Konzept überprüft werden, und wer soll diese Prüfung vornehmen? Falco Zanini, Experte für Sicherheitsthemen, gibt Tipps.

Überprüfung von Sicherheitssystemen(Bild: Falco Zanini)

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Inhalt dieses Grundlagen-Artikels:


Nichts ist so beständig wie der Wandel, schrieb vor 2.500 Jahren schon Heraklit. Vermutlich kannte er damals noch nicht die Sicherheitsbranche, in der in den letzten 20 Jahren ein immenser Wandel stattgefunden hat, der permanent anhält. Dies natürlich durch eine hohe Geschwindigkeit bei der Computer- und Sicherungstechnik und damit einhergehender Dauer-Innovation sowie der Entwicklung von rechtlichen und normativen Vorgaben. Vor 20 Jahren erschien in diesem Magazin ein Artikel „Sicherheitssysteme überprüfen“, den wir an dieser Stelle seinerseits überprüfen und die Aussagen auf heutige Verhältnisse adaptieren wollen.

An den grundsätzlichen Aussagen des Artikels von damals hat sich nicht allzu viel geändert. So ist es in jedem Fall erforderlich, vor der Neu-Installation eines Gebäudesicherheitssystems und der entsprechend zugehörenden Komponenten eine eingehende Analyse des Bedarfs durchzuführen, ein Lastenheft zu erstellen und anschließend den richtigen und leistungsfähigen Partner für die Umsetzung auszuwählen. Vor 20 Jahren konnten nur allgemeine Hinweise auf notwendige Abläufe und Inhalte im Rahmen des eigentlich selbstverständlichen GMV (= gesunden Menschenverstands) gegeben werden, die grundsätzlich nichts an ihrer Berechtigung verloren haben.

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Umfassendes Werk von Richtlinien und Zertifizierungen

Mittlerweile hat sich ein umfassendes Werk von Richtlinien und Zertifizierungen etabliert, das in Deutschland durch die VdS (Vertrauen durch Sicherheit, ehemals Verband der Schadenversicherer) geschaffen und verwaltet wird. Die VdS Schadenverhütung ist Europas größtes Institut für Unternehmenssicherheit und eine hundertprozentige Tochter des GDV-Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Die VdS bietet Dienstleistungen mit den Schwerpunkten Brandschutz, Security, Cyber-Security, Datenschutz, Naturgefahren, Organisation und Bildung und veröffentlicht Richtlinien für Sicherheitstechniken, die die Basis von EN-Normen bildeten.

So kann sich also heutzutage ein Unternehmen, welches auf der Suche nach einer Gefahrenmeldeanlage (GMA), den Errichtern oder z. B. Fachplanern ist, beim VdS auf https://vds.de/de/security/richtlinien über die dort kostenlos downloadbaren notwendigen Richtlinien oder Dienstleister informieren, die ebenfalls gelistet sind.

Was versteht nun der Fachmann unter GMA? Nach DIN VDE 0833 ist eine GMA eine Anlage, die Gefahren für Sachwerte und Leben durch Einbruch, Überfall und Feuer zuverlässig erkennt und meldet. Die Funktion der Gefahrenmeldung setzt die Überwachung der Übertragungswege sowie die Erfassung von Störungen und Sabotage voraus. Ebenso ist ein Ausfall zu vermeiden. Die GMA ist ein Sammelbegriff für Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675, Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Einbruchmeldeanlagen (EMA).

PROFESSIONAL-SYSTEM-Artikel aus Ausgabe 3.99
Bereits vor 20 Jahren erschien in der Ausgabe 3.99 von PROFESSIONAL SYSTEM ein Artikel zum Thema „Sicherheitssysteme überprüfen“. Zum 20-jährigen Jubiläum nehmen wir diesen zum Anlass, um zurückzublicken und festzustellen, dass sich seitdem doch einiges getan hat. (Bild: Archiv)

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Wer prüft was wann und wie oft?

Zurück zur ursprünglichen Fragestellung aus dem Titel, wie, wie oft, durch wen und warum überhaupt GMA bzw. deren Bestandteile überprüft werden sollen oder müssen. Grundsätzlich trägt der Betreiber des Gebäudes die Verantwortung der Prüfung. Er muss die Prüfzyklen identifizieren und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Hierzu findet sich der §4 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung (Arb- StättV), der dem Arbeitgeber vorschreibt, „Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen“. Dies wird ergänzt in NRW (und anderen Bundesländern) durch die PrüfVO zur Bauordnung.

So müssen nach PrüfVO z. B. Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie Brandmelde- und Alarmierungsanlagen alle drei Jahre geprüft werden, unabhängig von den Vorgaben der VDE 0833. Diese wiederum sieht Begehungen (Überprüfung auf sichtbare Störungen und Mängel) und Instandhaltungen (Überprüfung allgemeiner herstellerunabhängiger Kriterien) durch Fachfirmen viermal im Jahr vor und eine jährliche Wartung (Durchführung herstellerspezifischer Tätigkeiten) durch die Fachfirma.

Nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 sind auf der Seite des technischen Brandschutzes alle Brandschutztüren, Feststellanlagen, Schiebetüren in Rettungswegen, Verriegelungen usw. jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Die Feststellanlagen durch den Betreiber der Arbeitsstätte sogar monatlich. Dass die heutigen GMA über eine hohe Komplexität verfügen, kann anhand spektakulär gescheiterter Groß-Bauvorhaben anschaulich dargestellt werden. Bei der Suche nach geeigneten Unternehmen sollte der Suchende sich über die VdS nach Dienstleistern umsehen, die nach DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ zertifiziert sind.

Feuerlöscheinrichtung
Zu den Pflichten von Betreibern gehört weit mehr als die regelmäßige Überprüfung von Feuerlöscheinrichtungen und deren Sinnhaftigkeit. (Bild: Falco Zanini)

Weitere Prüfanforderungen werden im organisatorischen Bandschutz durch die DIN 14096 definiert, nach der der Arbeitgeber die Brandschutzordnung „auf aktuellem Stand halten“ muss. Dazu ist vorgesehen, dass alle zwei Jahre eine Prüfung auf Aktualität und ggf. Aktualisierung stattfindet. Dies betrifft selbstverständlich auch alle zugehörenden Pläne und die betriebliche Brandschutzorganisation. Da die DIN 14096 im Jahr 2014 neu erschienen ist, müssten dieses Jahr also alle Unternehmen bereits zum zweiten Mal ihre (hoffentlich) bestehende Brandschutzordnung anfassen und einer Prüfung unterziehen.

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Fazit

Als Fazit können wir 20 Jahre nach dem ersten Artikel ziehen, dass wir früher vieles freihändig und nach bestem Wissen und Gewissen durchführen mussten und uns heute ein umfangreiches Regelwerk an dieser Stelle davon entlastet, sich eigene Gedanken machen zu müssen oder eventuell nicht geeignete Dienstleister zu beauftragen.

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Web-Link zum Thema:

>> VdS Schadenverhütung: www.vds.de

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. wenn man da nicht auf Qualität setzt, dann bringt sich das beste Sicherheitssystem auch nichts – das ist so wie mit den Alarmanlagen für zu Hause…da schneiden Einbrecher dann einfach das Kabel durch und schon ist die “Gefahr” (aus ihrer Sicht) gebannt…da braucht man direkt einen Anschluss zum Internet, oder dass bestenfalls gleich die Polizei alarmiert wird…denn Alarmanlagen lösen ja bei den Einbrechern sogar oft noch mehr Reize aus, um in das Haus zu gelangen.

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  2. Interessant, dass es mit der VdS ein eigenes System zur Schadensverhütung gibt. Wir überlegen uns gerade Brandschutztüren in unserem Eigenheim einzubauen. Wären in diesem Fall dieselben Richtlinien relevant?

    (Anm.d.Red.: Link entfernt)

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  3. Mein Onkel hat für sein Unternehmen ein neues Gebäude gemietet, bei dem raumlufttechnische Anlagen verbaut sind. Danke für den Hinweis, dass eine Wartung von RLT-Anlagen jährlich stattfinden sollte. Ich werde ihm raten, sich an Fachfirmen zu wenden.

    (Anm.d.Red.: Link entfernt)

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  4. Unser Labor hat Brandschutztüren und sie werden regelmäßig geprüft. Ich glaube häufiger als gesetzlich verpflichtet ist. Aber ich bin mir nicht sicher, ob die Firma die es macht auch richtig zertifiziert ist. Dies werde ich mal nachgucken. Auf der Suche nach weiteren Informationen zu diesem Thema bin ich auf folgende Webseite gestoßen:
    https://www.hoerburger.com/brandschutztueren

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  5. Danke, dass Sie erklärt haben, wie der Aufbau eines Sicherheitssystems für ein neues Gebäude eine detaillierte Analyse, ein Spezifikationsblatt und einen Partner für die Implementierung erfordert. Mein Bruder ist daran interessiert, ein Sicherheitssystem für ein von ihm zu errichtendes Gebäude zu erhalten. Ich werde ihm diese Informationen mitteilen, damit er weiß, was er tun muss, um ein Sicherheitssystem zu erhalten. https://www.kaiserstuehler-sicherheitstechnik-endingen.de/

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  6. Danke für diese hilfreiche Anleitung zum Thema Sicherheitssystemen! Mein Onkel und ich interessieren uns dafür. Ich werden den Artikel an ihn schicken.

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