Sicherheit & AV: Architekturlicht

Wie lässt sich Licht für mehr Sicherheit in öffentlichen Bereichen nutzen?

Auf der Straße, in Parkanlagen, auf Plätzen oder Gehwegen spielt in den Abendstunden die passende Beleuchtung eine entscheidende Rolle hinsichtlich des Wohlbefindens, der allgemeinen Wirkung und nicht zuletzt der persönlichen Sicherheit. Dies betrifft nicht nur die Helligkeit, um eine gute Orientierung zu gewährleisten, sondern auch das ganz persönliche Gefühl erhöhter Sicherheit durch ein ausreichendes Beleuchtungsniveau. Vernetzte Lichtlösungen mit integrierter Sensortechnik können den geforderten Bedarf noch perfektionieren.

 Vorplatz des Porsche-Museums in Stuttgart
Das Licht muss nicht immer nur von oben kommen. Am Vorplatz des Porsche-Museums in Stuttgart sind z. B. LED-Bodeneinbauleuchten verbaut worden, die über das hochglänzende Dach das Licht sanft über die zu beleuchtende Fläche reflektieren. Dies erfüllt den Anspruch einer dekorativen Beleuchtung und sorgt für eine angenehme Lichtstimmung, ohne die technischen Vorgaben zu vernachlässigen. (Bild: Alexander Schwarz für Prebit GmbH)

Inhalt dieses Grundlagen-Artikels:

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Der Weg nach Hause kann in den Abend- und Nachtstunden schon mal einem kleinen Abenteuer gleichen, wenn keine ausreichend gute Beleuchtung vorhanden ist. So können nicht oder schlecht ausgeleuchtete Verkehrswege nicht nur ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen, sondern auch für ein persönliches Unwohlsein verantwortlich sein, welches sich bis hin zu einem ausgeprägten Angstgefühl steigern kann. Denn dunkle Bereiche und Plätze erzeugen Unsicherheit in Hinblick auf die Orientierung und das Sicherheitsgefühl.

Um dies zu vermeiden, ist es notwendig, mit der richtigen Beleuchtung dunkle Zonen möglichst zu vermeiden und gleichzeitig eine Blendung durch falsch platzierte oder mangelhafte Lichtquellen auszuschließen. Dabei müssen die einzelnen Bereiche wie Straßen, Fußwege, Parks und Unterführungen differenziert betrachtet werden, um zu einem optimalen Ergebnis zu kommen. Moderne Netzwerktechniken werden thematisch immer interessanter, da sie den Komfort, die Wartungsfreundlichkeit und natürlich auch die geforderte Sicherheit durch Licht verbessern können.

Grundsätzlich gilt für die Planung, die empfohlenen Minimalanforderungen nach DIN EN 13201 zu beachten. Neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen gilt für die Stadtplanung selbstverständlich auch, durch die Beleuchtung die visuelle Attraktivität des Stadtbildes zu erhöhen und durch den Austausch veralteter Lichtanlagen entsprechende Energie- und vor allem auch Wartungskosten einzusparen.

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Straßen und Gehwege

Bei den Straßen und den dazugehörigen Gehwegen wird grundsätzlich zwischen Nebenstraßen bzw. verkehrsberuhigten Zonen, Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen (Kraftfahrstraßen) unterschieden, denn auch die Nutzer und deren Ansprüche unterscheiden sich in den jeweiligen Zonen signifikant. So wird das Hauptaugenmerk bei den Nebenstraßen auf die Bedürfnisse der „schwachen“ Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger gelegt. Das bedeutet, dass neben der Verkehrssicherheit die Verminderung des Kriminalitätsrisikos ein wichtiges Kriterium ist. Zum einen fühlen sich die Anwohner bei ausreichender Lichtstärke subjektiv sicherer und können die Umgebung, Passanten und eventuelle Gefahren besser einschätzen, zum anderen meiden Kriminelle die Helligkeit, da sie sich in einem solchen Umfeld eher beobachtet fühlen. Eine mittlere Beleuchtungsstärke von 2 bis 15 Lux und eine halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,5 bis 3 Lux, gemessen in einer Höhe von 1,5 m über dem Boden, sorgt in diesem Zusammenhang für das notwendige Maß an Sicherheit und Komfort.

Fußgängerüberweg des neu gestalteten Alexandrinenplatz in Bad Doberan
Am Fußgängerüberweg des neu gestalteten Alexandrinenplatz in Bad Doberan sind Mastleuchten von WE-EF mit [P45] Linsen bestückt, die speziell für die Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen und den zugehörigen Wartezonen entwickelt wurden. (Bild: Frieder Blickle für WE-EF)
Sehen und gesehen werden sind die Hauptkriterien für das Ausleuchten von Hauptverkehrsstraßen, bei denen sich viele unterschiedliche Teilnehmer diesen Raum teilen. So muss etwa der Autofahrer in der Lage sein, überquerende Passanten oder abladende LKWs rechtzeitig zu erkennen, um eventuelle Unfälle zu vermeiden. Es kommt auch immer wieder zu der temporären Nutzung von Gehwegen durch größere Fahrzeuge, so dass auch hier ein ausgewogenes Beleuchtungsniveau erforderlich ist. Denn wird der Straßenraum beispielsweise von Autofahrern, Fahrradfahrern und Fußgängern gemeinsam benutzt, muss die Beleuchtung ganz anders bewertet und ausgeführt werden, als wenn ausgewiesene Fahrradwege und Bürgersteige bestehen. Sind diese getrennt von der Straße vorhanden, so muss das dortige Helligkeitsniveau an die Fahrbahnhelligkeit der Straße angepasst sein, um eine Gleichmäßigkeit bei der Beleuchtung zu gewährleisten. Je nach örtlicher Situation ist eine mittlere Leuchtdichte von 0,3 bis 2 Candela/m2 erforderlich. Hier ist die DIN 13201-1, die eine ausführliche Auswahlmatrix für höhere lichttechnische Anforderungen enthält, zu berücksichtigen.

Unterführungen, U-Bahn-Bereiche
In Unterführungen, U-Bahn-Bereichen und ähnlichen Zonen sorgt ein ausreichendes Beleuchtungsniveau für mehr Sicherheit und Wohlbefinden. Gleichzeitig sollten die Leuchten ausreichend gegen Vandalismus ausgestattet sein. (Bild: Alexander Schwarz)

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wird durch eine angemessene Fahrbahnhelligkeit eine gleichmäßige Ausleuchtung sowie durch die Vermeidung einer Blendung das Unfallrisiko vermindert, da Gefahren und Hindernisse frühzeitig erkannt werden können. Hier spielt die erhöhte Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer die ausschlaggebende Rolle für die Beleuchtungslösung. Die relevanten Faktoren wie Fahrbahnhelligkeit, Gleichmäßigkeit und Blendung sind ebenfalls in der DIN EN 13201 ausführlich dargestellt und geregelt.

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Parks und Plätze

Grünoasen, Fußgängerzonen und Plätze verfügen als signifikanten Unterschied zu den Verkehrswegen über einen dekorativen Anspruch. Es gelten zwar ebenso die Sicherheitsaspekte der vorangegangenen Ausführungen, jedoch ist die Steigerung der Attraktivität dieser Stadträume ein nicht zu vernachlässigender Faktor, der bei der Planung unbedingt Berücksichtigung finden sollte. Hierbei kommt es in erster Linie auf den Charakter der zu beleuchtenden Flächen und deren Umgebung an. Eine historische Altstadt wird ein anderes Beleuchtungskonzept für den Marktplatz bevorzugen als eine moderne Großstadt für den Vorplatz eines Einkaufszentrums, auch wenn die Ziele sich letztendlich nur im Detail unterscheiden. In den meisten Fällen geht es in erster Linie darum, die Attraktivität dieser Zonen zu erhöhen, um so den Nutzern ein gesteigertes Wohlbefinden zu verschaffen.

Sky Parkleuchte der Focus-Lighting GmbH
Die einfache Form der Sky Parkleuchte der Focus-Lighting GmbH spiegelt die Richtung des Lichts und dessen natürliche Streuung. Design und Lichttechnik unterstützen somit einander. Das indirekte Licht ist blendfrei und angenehm für das Auge. (Parkanlage zur Landesgartenschau in Wittstock) (Bild: Focus-Lighting GmbH)

So spielt in Parks und Plätzen (auch mit Ausnahmen) die Formsprache der jeweiligen Leuchtenkörper eine wesentlich größere Rolle als bei der klassischen Straßenbeleuchtung, da diese oftmals nur so ausgewählt wird, dass sie sich als nicht störend in das Stadtbild einfügt. In den „Wohlfühloasen“ der Städte darf eine Leuchte schon mal auffallen, wenn sie denn trotzdem die technischen Notwendigkeiten, wie Helligkeitsniveau, Lichtverteilung und Blendbegrenzung, erfüllt. Mögen die Anforderungen auf den ersten Blick kleiner wirken als in den anderen Bereichen, so kann gerade die Kombination aus technisch ausgereifter Lichtquelle mit designorientiertem Äußerem zum größten Hindernis bei der Auswahl der Lichtquellen führen, was oftmals Sonderanfertigungen von darauf spezialisierten Herstellern erfordert.

Das lichttechnische Kriterium für den Fußgängerverkehr ist die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke, deren Werte in diesen Fällen zwischen 2 Lux und 20 Lux betragen. Auch hier lassen sich die exakten Werte über das Auswahlverfahren der DIN 13201-1 ermitteln.

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Unterführungen und Wartebereiche

Bahnhofsvorplätze und Busbahnhöfe liegen vom Beleuchtungsprinzip her zwischen „öffentlichen Plätzen“ und „Fußgängerzonen“. Zum einen gilt es, das teils unterschiedlich vorkommende Kriminalitätsaufkommen durch die entsprechende Beleuchtung einzudämmen, zum anderen ist es gewünscht, die Flächen möglichst attraktiv zu gestalten. Beides sorgt für ein verbessertes Wohlbefinden an diesen Orten und gleichzeitig für erhöhte Sicherheit. Hier muss der Wartungswert zwischen 7,5 Lux bis 20 Lux betragen und bzgl. des Bewertungsfeldes müssen mindestens 0,6 Lux bis 7,5 Lux erreicht werden.

Beleuchtung der Kolonnadenpfeiler des RheinMain CongressCenters in Wiesbaden
Für die Beleuchtung der Kolonnadenpfeiler des RheinMain CongressCenters in Wiesbaden wurden Bodeneinbauleuchten von WE-EF eingesetzt. Die extrem eng strahlende (11 ) Lichtverteilung mit besonderer Schärfe im Randbereich minimiert zuverlässig das Streulicht. (Bild: Frieder Blickle für WE-EF)

Unterführungen oder Wege zu unterirdischen Bahnhöfen haben eine ganz besondere Anforderung an die Leuchten, da speziell in diesen Bereichen mit einer hohen Vandalismusgefahr und starken Witterungseinflüssen gerechnet werden muss. Eine erhöhte Schutzart (IP 65) und der Einsatz von bruchfesten Materialien (Schutzgrad IK 16) sind in den meisten Bereichen absolut erforderlich. Als Besonderheit bieten manche Hersteller zusätzlich einen optionalen Schutz gegen Verunreinigungen durch „Graffiti-Künstler“ an, welche im öffentlichen Bereich in den letzten Jahren stark zugenommen haben und deren „Kunstwerke“ die Lichtleistung durch die Verfärbung der Diffusoren entscheidend beeinträchtigen.

Das Aufbringen von Nanostrukturen auf Oberflächen verbessert daher erheblich die farbabweisende Wirkung und bietet einen dauerhaften Langzeitschutz in diesen sensiblen Bereichen.

Für die Beleuchtungsstärke gilt ein empfohlenes Minimum von 50 Lux, was jedoch gerne größer ausfallen darf, um in diesen kritischen Verkehrswegen zu einer tatsächlichen Verbesserung der Sehaufgabe und somit der Reduzierung von Kriminalität zu führen.

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Netzwerktechniken und Sensoren

Vernetzte Straßenleuchten, in welchen Bereichen auch immer, können sämtliche Anforderungsfaktoren verbessern und sogar noch neue Elemente der Bequemlichkeit beisteuern. Sind die Leuchten „nur“ miteinander vernetzt und ermöglichen so eine Kommunikation von Leuchte zu Leuchte bis hin zur Wartungsanlage, erlaubt dies dem verantwortlichen Personal eine schnelle Definition eventueller Fehlerquellen.

Defekte Leuchten können schnell erkannt werden und so zeitnah ausgetauscht werden, ohne auf die Lokalisierung durch externe Kräfte angewiesen zu sein. Auch lassen sich die Leuchten individuell schalten und so gegebenenfalls bedarfsgerecht einsetzen. Ein spannenderes Thema sind diesbezüglich optionale Sensoren, die sich in die Lichtquellen einbauen lassen und so eine Vielfalt an Informationen sammeln können. Dadurch wird es u. a. möglich. den momentanen Verkehrsfluss exakt zu bestimmen, die Parkplatzsituation zu beurteilen, Gehwege nach aktuellem Bedarf auszuleuchten oder auch über Kameratechnik ganze Gebiete zu überwachen.

Hier paaren sich also Sicherheitsfaktoren mit Informationen über allgemeine Verkehrszustände, die durchaus sinnvoll ausgewertet und dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden können. Da in allen Fällen die Gefahr des Datenmissbrauchs und die subjektiv empfundene unnötige Überwachung befürchtet werden, sind diese Themen besonders sensibel zu betrachten und geraten immer wieder in die Schlagzeilen bzw. den Fokus von Datenschützern. Trotzdem besteht die Möglichkeit, durch diese Techniken einiges an Komfort und Nutzen zu gewinnen, um die stetig wachsenden Städte und die damit einhergehenden Verkehrsprobleme in den Griff zu bekommen, was letztendlich auch wieder den Sicherheitsaspekt unterstützt.

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Anbieter von Leuchten für öffentliche Bereiche

>> Focus Lighting: www.focus-lighting.de

>> Philips: www.lighting.philips.de

>> Prebit: www.prebit.de

>> Trilux: www.trilux.com

>> WE-EF: www.weef.de

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